Müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?

Ja, Sie müssen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und damit auch einen Datenschutzbeauftragten benennen.


Sie können mich gerne kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Vorab können Sie aber auch dem Punkt Leistungen entnehmen, welche Dienstleistungen ich anbiete. Oder Sie wechseln wieder zur Ausgangsseite des Datenschutzbeauftragten..



GDD Mitglied