Müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?

Nein, Sie müssen voraussichtlich keine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen. Allerdings sollten Sie hier auch immer die Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden im Auge behalten und im Zweifel einen Fachmann zu Rate ziehen.


Trotzdem wünsche ich Ihnen weiterhin viel Spaß auf meiner Homepage. Sie bietet einiges an Informationen zum Thema Datenschutz.

Vielleicht interessiert Sie auch mein Linkverzeichnis. Hier finden Sie die Links zur Bundesdatenschutzbeauftragten ebenso wie zu den Landesdatenschutzbeauftragten und den Aufsichtsbehörden der Länder.

Oder Sie wechseln wieder zur Ausgangsseite des Datenschutzbeauftragten..



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