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Unternehmensberatung Reiner Gosdzik
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Datenschutzbeauftragter
Müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?
Nein, Sie müssen voraussichtlich keine
Datenschutzfolgenabschätzung durchführen. Allerdings sollten Sie hier
auch immer die Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden im Auge
behalten und im Zweifel einen Fachmann zu Rate ziehen.
Trotzdem wünsche ich Ihnen weiterhin viel Spaß auf meiner Homepage.
Sie bietet einiges an Informationen zum Thema Datenschutz.
Vielleicht interessiert Sie auch mein Linkverzeichnis.
Hier finden Sie die Links zur Bundesdatenschutzbeauftragten ebenso wie zu den
Landesdatenschutzbeauftragten und den Aufsichtsbehörden der Länder.
Oder Sie wechseln wieder zur Ausgangsseite des
Datenschutzbeauftragten..
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