Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Damit sind die Kriterien für die Notwendigkeit zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zwar erschöpft, allerdings enthält Artikel 37 Absatz 4 eine Öffnungsklausel, die der deutsche Gesetzgeber mit § 38 im BDSG (neu) in Anspruch genommen hat. Wenn Sie nach der bisherigen Abfrage also keinen DSB benennen mussten, greifen jetzt die weiteren Regel aus dem BDSG (neu).

Beschäftigen Sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten?

Der Grad der Beschäftigung spielt hier keine Rolle, allerdings muss der Umgang mit personenbezogenen Daten ständig, d. h. nicht nur ausnahmsweise stattfinden.

Unter Verarbeitung versteht die DS-GVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.


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