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Unternehmensberatung Reiner Gosdzik
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Datenschutzbeauftragter
Müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?
Die Aufsichtsbehörden sollen sogenannte Black- und Whitelists bereitstellen, aus denen hervorgeht
für welche Vorgänge konkret Datenschutzfolgenabschätzungen durchzufühen sind und für welche nicht.
Bislang liegt zum Beispiel von der Aufsicht in Baden-Württemberg eine solche Blacklist mit folgenden Kriterien vor:
Bewerten oder Einstufen (Scoring)
Automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung oder ähnlich
bedeutsamer Wirkung
Systematische Überwachung
Vertrauliche oder höchst persönliche Daten
Datenverarbeitung in großem Umfang
Abgleichen oder Zusammenführen von Datensätzen
Daten zu schutzbedürftigen Betroffenen
Innovative Nutzung oder Anwendung neuer technologischer oder
organisatorischer Lösungen
Betroffene werden an der Ausübung eines Rechts oder der Nutzung einer
Dienstleistung bzw. Durchführung eines Vertrags gehindert
Trifft eines oder mehrere dieser Kriterien für Ihr Unternehmen zu?
Ja
Nein
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