Müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?

Die Aufsichtsbehörden sollen sogenannte Black- und Whitelists bereitstellen, aus denen hervorgeht für welche Vorgänge konkret Datenschutzfolgenabschätzungen durchzufühen sind und für welche nicht. Bislang liegt zum Beispiel von der Aufsicht in Baden-Württemberg eine solche Blacklist mit folgenden Kriterien vor:

  • Bewerten oder Einstufen (Scoring)
  • Automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung oder ähnlich bedeutsamer Wirkung
  • Systematische Überwachung
  • Vertrauliche oder höchst persönliche Daten
  • Datenverarbeitung in großem Umfang
  • Abgleichen oder Zusammenführen von Datensätzen Daten zu schutzbedürftigen Betroffenen
  • Innovative Nutzung oder Anwendung neuer technologischer oder organisatorischer Lösungen
  • Betroffene werden an der Ausübung eines Rechts oder der Nutzung einer Dienstleistung bzw. Durchführung eines Vertrags gehindert


  • Trifft eines oder mehrere dieser Kriterien für Ihr Unternehmen zu?

    Ja       Nein




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